Sie benötigen ein Gutachen?

Das IT-Gutachten dient zur Erklärungs- und Beweiszwecken bei gerichtlichen Zivil-/Strafverfahren oder bei außergerichtlichen Fragestellungen wie Versicherungsgutachten in Schadensfällen oder aber als Privatgutachten. Ebenso übernimmt der Sachverständige die Funktion eines Beraters ein und berät auf seinem Fachgebiet unabhängig, und neutral seinen Auftraggeber. Damit ergibt sich ein weiteres berufliches Tätigkeitsfeld.