Ein externer Datenschutzbeauftragter, lohnt sich das?

Seit Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten und bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Doch was muss von Datenschutzbeauftragten umgesetzt werden, bevor Bußgelder drohen? Der Datenschutzbeauftragte ist gesetzlich verpflichtet, auf die Umsetzung der entsprechenden Datenschutzvorschriften im Unternehmen zu achten und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:

  • Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung bei allen Fragen des Datenschutzes
  • Information und Schulung der Mitarbeiter/innen
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen berechtigter Personen sowie der Aufsichtsbehörden
  • Regelmäßige Überwachung der Datensicherheit bzw. IT-Sicherheit / Informationssicherheit

Ihre VORTEILE mit einem externen Datenschutzbeauftragten:

  • Hohes Datenschutz-Niveau als Wettbewerbsvorteil.
  • Umfangreiche Praxiserfahrung
  • Keine regelmäßigen Fort- und Weiterbildungskosten sowie keine Personalkosten und Personalnebenkosten.
  • Keine Probleme wegen mangelnder Detailkenntnisse – z.B. bei der Prüfung durch Aufsichtsbehörden.
  • Keine Interessenskonflikte interner Mitarbeiter mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzen.
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter agiert unabhängig von internen Hierarchien und Strukturen. Seine Tätigkeit unterliegt ausschließlich den aktuellen Gesetzen.
  • In mittelständischen Unternehmen führen Mitarbeiter ihre Datenschutzaufgaben „nebenbei“ aus. Zwangsläufig leidet die Erledigung ihrer eigentlichen Aufgaben darunter.
  • Es werden fest definierte Kündigungsfristen vereinbart. Interne Datenschutzbeauftragte haben einen Sonder-Kündigungsschutz, welcher auch noch ein Jahr nach Beendigung der Bestellung wirksam bleibt.